Müssen in gewerblich genutzten Fahrzeugen Feuerlöscher vorhanden sein?

Ob Feuerlöscher in gewerblich genutzten Fahrzeugen mitgeführt werden müssen, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B.:

  • dem Typ des Fahrzeugs,
  • dem Einsatzgebiet des Fahrzeugs,
  • den geltenden gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen.

In Deutschland gilt beispielsweise, dass in gewerblich genutzten Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen keine Feuerlöscher erforderlich sind. Für schwerere Fahrzeuge kann es jedoch erforderlich sein, Feuerlöscher mitzuführen. Es ist daher ratsam, sich über die geltenden Bestimmungen in Ihrem Bundesland zu informieren.

Es ist auch wichtig zu beachten, dass in bestimmten Branchen oder für bestimmte Einsatzgebiete spezielle Vorschriften (Gefahrguttransport, siehe ADR) gelten können, die Feuerlöscher für gewerblich genutzte Fahrzeuge vorschreiben. Es empfiehlt sich daher, sich über die Anforderungen in Ihrer Branche zu informieren und gegebenenfalls mit den zuständigen Behörden zu konsultieren.

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