Muss der Arbeitgeber beim Einsatz von Dienstfahrrädern auch die notwendige Schutzkleidung und einen Helm stellen?

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu sorgen. Dies umfasst auch den Einsatz von Dienstfahrrädern.

Wenn der Arbeitgeber Dienstfahrräder einsetzt, muss sie sicherstellen, dass die Beschäftigten über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um das Fahrrad sicher zu nutzen. Dazu kann es notwendig sein, dass die Dienststelle Schulungen oder andere Maßnahmen zur Sicherheit anbietet.

Die Dienststelle muss auch sicherstellen, dass die Dienstfahrräder in einwandfreiem Zustand sind und dass alle notwendigen Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden. Dazu kann es beispielsweise notwendig sein, dass die Dienststelle regelmäßig Wartungen durchführt und dass alle Fahrräder mit Licht und Reflektoren ausgestattet sind.

Ob der Arbeitgeber auch Schutzkleidung und Helme zur Verfügung stellen muss, hängt von den Bedingungen am Arbeitsplatz und den Risiken ab, die bei der Nutzung von Dienstfahrrädern bestehen. Wenn es beispielsweise nach Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung erforderlich ist, dass die Beschäftigten bei der Nutzung von Dienstfahrrädern einen Helm tragen, müssen entsprechende Helme zur Verfügung gestellt werden. Gleiches gilt für Schutzkleidung, wenn diese erforderlich ist, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten.

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