
Die Häufigkeit der Besuche von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten/Betriebsärztinnen in den Arbeitsstätten hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Art der Tätigkeit, den Risiken, die am Arbeitsplatz bestehen, und den Besonderheiten des Betriebs.
Grundsätzlich sind Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte/Betriebsärztinnen verpflichtet, die Arbeitsstätten regelmäßig zu besuchen, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz sicherzustellen. Dabei ist es wichtig, dass sie auf eventuelle Gefahren und Risiken achten und gegebenenfalls Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz empfehlen.
Es gibt keine festgelegte Häufigkeit, wie oft Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte/Betriebsärztinnen die Arbeitsstätten besuchen müssen. In der Regel werden sie jedoch mindestens einmal im Jahr die Arbeitsstätten besuchen, um sicherzustellen, dass alle Sicherheits- und Gesundheitsmaßnahmen eingehalten werden und um gegebenenfalls Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zu empfehlen. In bestimmten Fällen, z.B. bei besonders hohen Risiken am Arbeitsplatz oder Unfällen, kann es jedoch auch sinnvoll sein, dass Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte/Betriebsärztinnen häufiger die Arbeitsstätten besuchen.